06.01.02.10 (Sachsen,Thüringen) Durchführen und Überwachen von Entwicklungsaufgaben
- Laufende Nr
- 310
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.01
- SYS_3
- 06.01.02
- SYS_4
- 06.01.02.10
- ORGEINHEIT
- Forschung
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Entwicklung
- ERAAA
- Durchführen und Überwachen von Entwicklungsaufgaben
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 11
- SAH
EA
Die Entwicklung von Bauteilen/-gruppen, mit einer Vielzahl von Funktionen und Verknüpfungen im Zeitablauf ganzheitlich koordinieren; Definieren und Abstimmen der technischen Anforderungen für die übertragenen Entwicklungsaufgaben; Termin-, funktions- und einbaugerechte Bereitstellung von Baugruppen für die weiteren Entwicklungsschritte sicherstellen, Teile festlegen und freigeben, Einkauf bei Bewertung und Auswahl der Zulieferer unterstützen, Entwicklungsfortschritt bei Systemlieferanten kontrollieren, auftretende Schwierigkeiten erkennen und abstellen, Einhaltung von vorgegebenen Entwicklungszielen sicherstellen, konstruktive Ergebnisse beurteilen, Weiterentwicklungen anstoßen; Termin- und Kostenpläne erstellen und prüfen, Prioritäten festlegen, Schnittstellen definieren, Soll-Ist-Vergleiche durchführen, Korrekturmaßnahmen einleiten; Versuchsaufbauten und -einrichtungen für Bauteile/-gruppen und Zusammenbauten mit einer Vielzahl von Funktionen und Verknüpfungen festlegen, vorbereiten und weiterentwickeln; Prüf- und Messgeräte erproben lassen, Versuchsergebnisse auswerten, konstruktive Umsetzung sicherstellen und überwachen; Bauteile/-gruppen unter Berücksichtigung von Funktions-, Kosten-, Gewichts- und Einbaugesichtspunkten konstruktiv gestalten, innovative Konzepte für Bauteile/-gruppen entwickeln und Realisierbarkeit absichern, konstruktive Lösungen entwerfen bzw. mit in- und externen Entwicklungspartnern abstimmen, konstruktive Ergebnisse der Entwicklungspartner beurteilen; Zeichnungen und Datensätze kontrollieren, Dokumentation sicherstellen, versuchstechnische Absicherung gewährleisten.
BBG
Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch den Abschluss einer mindestens 4-jährigen Hochschulausbildung (z. B. Dipl.-Wirtschaftsingenieur/-in) erworben werden. Die Kontrolle des Entwicklungsfortschrittes beim Systemlieferanten und das Erkennen und Abstellen auftretender Schwierigkeiten, das Auswerten der Versuchsergebnisse und daraus resultierender Maßnahmen erfordern Fachkenntnisse, die durch mehrjährige spezifische Berufserfahrung erworben werden.